Neuer Bau-Turbo = schneller Wohnraum in Ihrer Region!

Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen. Hintergrund ist der anhaltende Mangel an Wohnraum und die oft jahrelangen Bebauungsplanverfahren.

Das neue Gesetz der Bundesregierung sieht auch befristete Sonderregelungen im Baugesetzbuch vor, die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und verkürzen sollen. Ziel ist es, schneller und unbürokratischer bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Für den Gesetzentwurf zur „Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, während AfD, Grüne und Linke dagegen votierten.

Quelle bundestag.de

Aber worum geht es beim „Bau-Turbo“ genau?

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetzespaket, den sogenannten „Bau-Turbo“, um den Wohnungsbau zu beschleunigen beschlossen. Dieses Paket soll insbesondere dem Bau von Häusern, Aufwind geben.
Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Anpassung von § 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Sie ermöglicht es, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnraum zu schaffen, als ursprünglich vorgesehen war, beispielsweise durch Aufstockungen, Anbauten oder das sogenannte „Bauen in zweiter Reihe“. Dies bietet die Möglichkeit, auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Haus steht, ein weiteres Wohngebäude zu errichten.


Eine weitere geplante Änderung betrifft § 34 Absatz 3b des BauGB. Diese Regelung soll das Bauen im unbeplanten Innenbereich erleichtern. Mit Zustimmung der Gemeinde kann in Einzelfällen vom Erfordernis des „Einfügens in die nähere Umgebung“ abgewichen werden, wenn der Bau eines Wohngebäudes städtebaulich vertretbar ist.
Diese Gesetzesänderungen könnten für Häuser ein „Gamechanger“ sein, da sie die Errichtung solcher Häuser, insbesondere in Gärten für Familienmitglieder, deutlich vereinfachen.

Die Änderungen im Baugesetzbuch sollen das Schaffen von zusätzlichem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Kommunen erhalten mehr Flexibilität bei der Anwendung von Bebauungsplänen, um neue Wohnformen zu ermöglichen.

Konkret dürfen Sie künftig beim Bauen in zweiter Reihe vom Bebauungsplan abweichen, sodass in bestehenden Gärten leichter genehmigt werden kann. Zudem werden Aufstockungen von Garagen erleichtert: Garagendächer können nun ohne zwingende Planänderung für Wohnzwecke genutzt werden.

Ein neuer Paragraph (§ 246e) führt außerdem eine Experimentierklausel bis 2030 ein. Sie erlaubt es Kommunen, Neubauten, Umbauten und Umnutzungen auch ohne Bebauungsplan schnell zu genehmigen, um die Nachverdichtung in Städten und Gemeinden zu fördern.

Fazit: Die Reform schafft mehr Handlungsspielraum für Kommunen, um zusätzlichen Wohnraum zu realisieren. Und jetzt noch die gute Nachricht zum Schluß: Die Gesetzesänderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.