Jung kauft Alt: KfW-Förderung steigt auf 180.000 Euro

Jung kauft Alt: KfW-Förderung steigt auf 180.000 Euro

Jung kauft Alt: KfW-Förderung steigt auf 180.000 Euro

Wer in der Metropolregion Nürnberg eine ältere Immobilie kaufen und anschließend energetisch modernisieren möchte, sollte die jüngste Reform der staatlichen Förderbank KfW kennen. Zum 3. August 2026 hat der Bund die Konditionen des Programms „Jung kauft Alt“ (KfW 308) spürbar nachgebessert. Familien erhalten seither deutlich höhere zinsverbilligte Darlehen – und zusätzlich mehr Spielraum bei der geforderten Sanierung. Für Käuferinnen und Käufer in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach verändert das die Finanzierungsrechnung durchaus messbar.

Was sich zum 3. August 2026 geändert hat

Die KfW hat Anfang August mehrere Anpassungen an ihrer Wohnungsbauförderung vorgenommen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien unterstützt. Der Kern der Reform: Die maximalen Kreditbeträge wurden je nach Kinderzahl angehoben, gestaffelt in drei Stufen.

Die neuen Kreditgrenzen im Überblick

  • Ein Kind: bis zu 140.000 Euro statt bisher 100.000 Euro
  • Zwei Kinder: bis zu 160.000 Euro statt bisher 125.000 Euro
  • Drei oder mehr Kinder: bis zu 180.000 Euro statt bisher 150.000 Euro

Der Zuwachs von jeweils 30.000 bis 40.000 Euro klingt zunächst technisch. In der Praxis entscheidet er aber häufig darüber, ob ein Kaufprojekt tragfähig ist – denn jeder Euro, der über ein zinsverbilligtes Förderdarlehen läuft, ersetzt teureres Bankkapital.

Einkommensgrenzen bleiben bestehen

Wichtig für die Planung: An den Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Maßgeblich bleibt das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Es darf laut den aktuellen Förderbedingungen 90.000 Euro bei einem Kind, 100.000 Euro bei zwei Kindern und 110.000 Euro bei drei oder mehr Kindern nicht überschreiten.

Für wen sich die Förderung rechnet

Die Zielgruppe ist damit klar umrissen: Familien mit mittlerem Einkommen, die eine ältere, noch nicht modernisierte Immobilie erwerben und in einen zeitgemäßen energetischen Zustand bringen wollen. Gerade in gewachsenen Lagen wie Fürth-Südstadt, Nürnberg-Mögeldorf oder in den Ortskernen des Nürnberger Landes trifft dieses Profil auf einen erheblichen Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern aus den Nachkriegsjahrzehnten.

Mehr Flexibilität bei der Sanierung

Die zweite, oft übersehene Neuerung betrifft die Sanierungsauflage. Bislang war die Förderung an das Erreichen des Standards Effizienzhaus 85 EE gekoppelt – eine anspruchsvolle und in manchen Bestandsobjekten kaum wirtschaftlich darstellbare Vorgabe.

Einzelmaßnahmen als Alternative

Seit dem 3. August 2026 lässt sich die Förderbedingung alternativ auch durch die Umsetzung kombinierter energetischer Einzelmaßnahmen erfüllen. Wer also etwa Dach, Fenster und Heizung schrittweise erneuert, kann die Förderung nutzen, ohne das Objekt zwingend auf einen kompletten Effizienzhaus-Standard bringen zu müssen. Das senkt die Einstiegshürde und macht das Programm für deutlich mehr Bestandsimmobilien anschlussfähig.

Was das für Verkäufer in der Region bedeutet

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine ältere Immobilie veräußern möchten, ist die Reform eine gute Nachricht. Sanierungsbedürftige Objekte standen zuletzt unter besonderem Preisdruck, weil Käufer die Modernisierungskosten vollständig einpreisen mussten. Eine verbesserte Förderkulisse erweitert den Kreis der finanzierungsfähigen Interessenten – und stabilisiert damit tendenziell die erzielbaren Preise in genau diesem Segment.

Bauzinsen als zweiter Hebel

Parallel bleibt das allgemeine Zinsniveau der entscheidende Faktor. Nach aktuellen Marktdaten bewegen sich die Bauzinsen im August 2026 bei rund 3,6 bis 4,1 Prozent effektivem Jahreszins für zehn Jahre Zinsbindung; bei zwanzig Jahren liegt die Spanne etwa bei 3,8 bis 4,3 Prozent. Vor diesem Hintergrund wirkt ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen über sechsstellige Beträge unmittelbar auf die monatliche Rate.

Unser Rat: Prüfen Sie die Förderfähigkeit früh – idealerweise vor der Kaufpreisverhandlung, denn der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Wenn Sie einschätzen lassen möchten, wie sich die veränderte Förderlage auf den Wert Ihrer Immobilie in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder Schwabach auswirkt, sprechen Sie uns gern an. Wir ordnen Ihr Objekt marktgerecht ein und zeigen Ihnen, welche Käufergruppen dafür heute realistisch infrage kommen.

Symbolbild: Foto von Jan van der Wolf / Pexels.

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